Wahlarztsystem - Information

Wahlärzte haben keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass wir Ihnen auch Behandlungen und Leistungen anbieten können, die in Kassenordinationen durch die Vorgaben der Krankenkassen nicht durchgeführt werden können. Ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.

Die Vorteile, die sich dadurch für Sie ergeben sind: 

  • Rasche Terminvergabe
  • Keine Wartezeit in der Ordination nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Mehr Zeit für persönliche Beratung und Betreuung 
  • Betreuung und Behandlung durch Spezialisten unterschiedlicher medizinscher Fachrichtungen 
  • Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung
 

Honorar und Rückerstattung

Eine erstmalige Konsultation  kostet 130 Euro und umfasst eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte, gezielte körperliche Untersuchung und Therapieplanung. Die Kosten für Folgeordination oder Behandlungen sind in Abhängigkeit des Aufwandes variabel.

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen keine Rückerstattung der Kosten gewähren, wenn Sie schon im selben Quartal einen Wahlarzt, eine Spitalsambulanz oder einen Kassenarzt desselben Fachgebiets aufgesucht haben.

Nach erbrachter Leistung wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, die durch Barzahlung, Bankomatkasse oder Erlagschein beglichen werden kann. Mit dieser Honorarnote können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattung beantragen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von ihrer Krankenkasse ab. Die Krankenkasse rückerstattet üblicherweise bis zu 80% des Betrages, den die Krankenkasse einem Arzt mit Kassenvertrag hätte zahlen müssen. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel den Restbetrag der gesamten Behandlungskosten. 

 

Weiterführende Information der Krankenkassen: